AKTUELLES

3. März 2020

Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied – Umsatzsteuerpflicht

In der Vergangenheit wurden die Leistungen von Aufsichtsratsmitgliedern stets als umsatzsteuerpflichtig behandelt. Diese Behandlung wich ab von der ertragsteuerlichen Behandlung, welche stets von Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit ausging. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 13.06.2019 die für die Umsatzsteuerpflicht notwendige Unternehmereigenschaft des Aufsichtsratsmitgliedes verneint. Dabei wurde insbesondere auf die feste Vergütung des Aufsichtsratsmitgliedes abgestellt, die eine Unternehmereigenschaft aufgrund des fehlenden wirtschaftlichen Risikos ausschließe. Zudem handele das Aufsichtsratsmitglied nicht im eigenen Namen, es trage kein wirtschaftliches Risiko und sei nicht hierarchisch dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat als Gesamtorgan untergeordnet.
15. Januar 2020

(Z-)Bonpflicht ärgert nicht nur den Einzelhandel

Medial sorgt die zum Jahreswechsel eingeführte „Bonpflicht“ für Aufsehen, die insbesondere Betriebe mit zahlreichen Kleinstumsätzen nicht unerheblich belastet. Dagegen hat das kürzlich ergangene Urteil d. BFH (08.08.2019, X B 117/18) zur Z-Bon-Pflicht bisher wenig Beachtung erfahren. - Zu Recht, könnte man ob der Tatsache meinen, dass Rechtsprechung und Praxis in dieser Sache seit Jahren beständig sind. Endgültig angekommen scheinen die Regelungen in der Gastronomie ausweislich des Urteils indes dennoch nicht. Anlass genug, das Urteil in gebotener Kürze aufzugreifen: