29. September 2023
Das Finanzamt nimmt alle sieben Jahre eine Hauptfeststellung vor, um den Grundsteuerwert zu aktualisieren. Jüngst mussten Grundstückseigentümer bis zum 31.01.2023 ihre Grundsteuererklärungen für eine Neubewertung einreichen. Bedeutsame Änderungen am Grundstück zwischen den Hauptfeststellungen erfordern jedoch erneute Erklärungen.