WIRTSCHAFTSPRÜFUNG IN MÜNSTER
nAls Wirtschaftsprüfer sind wir unabhängig, verantwortungsbewusst und sorgfältig.
Da wir unsere Mandatierung als ganzheitlichen Beratungs- und Prüfungsauftrag wahrnehmen, verstehen wir es als unsere Aufgabe, neben der unabhängigen Prüfung zusätzlich Mehrwerte zu schaffen. Insbesondere können wir aus den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen Beratungsempfehlungen geben.
Umfangreiche Erfahrung in der handelsrechtlichen Jahres-, Gruppen- und Konzernabschlusserstellung sowie -prüfung garantieren einen reibungslosen Ablauf unserer Prüfungen. Während des Prüfungsprozesses nehmen wir Rücksicht auf das Tagesgeschäft des geprüften Unternehmens und arbeiten möglichst selbständig, effektiv und ressourcenschonend.
Aktuellste Prüfungssoftware und Datenanalysetools, eine gezielte, unternehmensindividuelle Risikoanalyse sowie ein kompetentes und konstantes Prüfungsteam sind die entscheidenden Faktoren für eine effiziente Abschlussprüfung.
- Jahresabschlussprüfungen gem. § 316 HGB; gesetzlich und freiwillig
- Konzern- und Gruppenabschlussprüfungen gem. § 290 HGB; gesetzlich und freiwillig
- kommunale Jahresabschlussprüfungen gem. § 95 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 GO NRW
- sonstige Jahresabschlussprüfungen; z.B. von Kammern und Verbänden; i.d.R. angelehnt an das Handelsrecht
Daneben bieten wir die Erstellung von Jahres-, Gruppen- und Konzernabschlüssen an:
- Erstellung ohne Beurteilung
- Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilung
- Erstellung mit umfassenden Beurteilungen
Sonderprüfungen erfordern spezielle Sachkenntnis und langjährige Erfahrung. Wir führen folgende Prüfungen durch:
jährlich wiederkehrende Prüfungen- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
- Prüfung nach den Vorschriften des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und Erneuerbare-Energien-Gesetz anlassbezogene Prüfungen
- prüferische Durchsicht von Abschlüssen
- Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck
- Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen
- Prüfung der Werthaltigkeit nach Aktien-, GmbH- und Umwandlungsgesetz von Sacheinlagen bei Gründung oder Kapitalerhöhungen
- Prüfung des Tax Compliance Management Systems
- Prüfung von Schlussbilanzen und Zwischenabschlüssen
- Unterschlagungsprüfungen
Erkenntnisse, die wir bei der Steuer- und Rechtsberatung sowie bei der Prüfung gewinnen, setzen wir konsequent in Mehrwerte für den Mandanten um. Wir nutzen dieses Wissen für weitere komplexe Beratungsleistungen und können daher bei akuten Frage- und Problemstellungen schnell, effizient und ergebnisorientiert Lösungen anbieten.
Mit betriebswirtschaftlicher sowie juristischer Ausbildung und der praktischen Erfahrung unseres Teams beraten wir in folgenden Themengebieten:
gutachterliche Stellungnahmen, Beurteilungen und Bewertung
- Unternehmensbewertungen
- Bewertung von Sacheinlagen
- Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände
- Bewertung handelsrechtlicher Beteiligungsbuchwerte
- Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen
- Bewertung von Abfindungsansprüchen; z.B. bei Gesellschafterauseinandersetzungen und Erbfällen
- Tätigkeit als unabhängiger Sachverständiger und Gutachter; z.B. Fairness Opinion, sonstige Bewertungsgutachten
Betriebswirtschaftliche Beratungen
- Zertifizierung von Businessplänen und Plausibilitätsprüfungen sowie die Unterstützung bei Verhandlungen mit Fremd- und Eigenkapitalgebern
- Begleitung von Start-Ups, rechtlich und wirtschaftlich
- Integrierte Unternehmensplanungen; u. a. rollierende Vermögens-, Finanz- und Ertragsplanungen
- Erstellung von Sanierungskonzepten für mittelständische Unternehmen
- Einführung, Implementierung und Verbesserung der internen Revision sowie von Kontrollsystemen, Risikomanagamentsystemen und Compliance Management Systemen
- Kaufpreisallokation bei der bilanziellen Darstellung von Unternehmenserwerben und erstmaliger Aufstellung eines Konzernabschlusses