Medial sorgt die zum Jahreswechsel eingeführte „Bonpflicht“ für Aufsehen, die insbesondere Betriebe mit zahlreichen Kleinstumsätzen nicht unerheblich belastet. Dagegen hat das kürzlich ergangene Urteil d. BFH (08.08.2019, X B 117/18) zur Z-Bon-Pflicht bisher wenig Beachtung erfahren. - Zu Recht, könnte man ob der Tatsache meinen, dass Rechtsprechung und Praxis in dieser Sache seit Jahren beständig sind. Endgültig angekommen scheinen die Regelungen in der Gastronomie ausweislich des Urteils indes dennoch nicht. Anlass genug, das Urteil in gebotener Kürze aufzugreifen: