AKTUELLES

15. Januar 2020

(Z-)Bonpflicht ärgert nicht nur den Einzelhandel

Medial sorgt die zum Jahreswechsel eingeführte „Bonpflicht“ für Aufsehen, die insbesondere Betriebe mit zahlreichen Kleinstumsätzen nicht unerheblich belastet. Dagegen hat das kürzlich ergangene Urteil d. BFH (08.08.2019, X B 117/18) zur Z-Bon-Pflicht bisher wenig Beachtung erfahren. - Zu Recht, könnte man ob der Tatsache meinen, dass Rechtsprechung und Praxis in dieser Sache seit Jahren beständig sind. Endgültig angekommen scheinen die Regelungen in der Gastronomie ausweislich des Urteils indes dennoch nicht. Anlass genug, das Urteil in gebotener Kürze aufzugreifen:
11. Dezember 2019

Christbäume unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer

Zur Vorweihnachtszeit passend hat sich das Finanzgericht Münster mit der Frage befasst, ob beim Erwerb eines Grundstückes auf diesem vorhandene Weihnachtsbaumkulturen ebenfalls der Grunderwerbsteuer unterfallen. Der Senat hat entschieden, dass der Kauf von Weihnachtsbäumen grunderwerbsteuerfrei sei. Denn die Weihnachtsbäume seien kein wesentlicher Bestandteil des Grundstückes, sondern nur sogenannte Scheinbestandteile (Urteil vom 14.11.2019, Az. 8K168/19 GrE, Pressemitteilung vom 02.12.2019).