AKTUELLES

11. Dezember 2019

Christbäume unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer

Zur Vorweihnachtszeit passend hat sich das Finanzgericht Münster mit der Frage befasst, ob beim Erwerb eines Grundstückes auf diesem vorhandene Weihnachtsbaumkulturen ebenfalls der Grunderwerbsteuer unterfallen. Der Senat hat entschieden, dass der Kauf von Weihnachtsbäumen grunderwerbsteuerfrei sei. Denn die Weihnachtsbäume seien kein wesentlicher Bestandteil des Grundstückes, sondern nur sogenannte Scheinbestandteile (Urteil vom 14.11.2019, Az. 8K168/19 GrE, Pressemitteilung vom 02.12.2019).