INTERDISZIPLINÄRE LEISTUNGEN
Unsere Stärke liegt in der engen Verzahnung der steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Beratung.
Wir identifizieren Schwachstellen und Potenziale durch unseren ganzheitlichen Ansatz und finden optimale Lösungen für unsere Mandanten. Durch die interdisziplinäre Ausrichtung unserer Kanzlei decken wir viele verschiedene Themenfelder ab. Die hohe Mandantenzufriedenheit zeigt uns, dass erfolgreiche Beratung auf der Zusammenarbeit von Berufsträgern aus verschiedenen Rechtsgebieten beruht.
Einige dieser Themen möchten wir exemplarisch vorstellen.
Gründungsberatung
Welche Rechtsform ist die richtige für mein Geschäft?
Welche steuerlichen Konsequenzen hat die Rechtsform für mich und ggf. neue Gesellschafter?
Brauche ich eine Haftungsbeschränkung?
Wie viel Startkapital benötige ich und wie finanziere ich mein Vorhaben?
Muss ich mich beim Finanzamt melden oder auch bei anderen Behörden melden und wenn ja, was ist zu tun?
Bei der Gründung stellen sich viele wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Fragen, die wir alle bei uns im Haus beantworten können. Wir helfen auch bei der Entwicklung Ihres Businessplans und unterstützen bei Gesprächen mit Ihrer Bank. In unserem Netzwerk haben wir auch Notare, um individuelle Entwürfe umzusetzen.
Wirtschaftsprüfung
- Zertifizierung und Plausibilitätsprüfungen von Businessplänen
- Marken-, Patent- und Lizenzbewertung
- Wirtschaftsprüfung von Sacheinlagen
Steuerberatung
- Entwicklung von Businessplänen
- Unterstützung bei behördlichen Anmeldungen; z.B. beim Finanzamt oder Sozialversicherungsträger
- Vorbereitung und Begleitung zu Gesprächen mit der Bank
Rechtsberatung
- Gestaltung von Unternehmensgründungen und -umstrukturierungen
- Gesellschaftsverträge, Rechtsformwahl, Strukturwahl für operatives Geschäft und Vermögensallokation
- Entwicklung und Anpassung aller erforderlichen Vertragsentwürfe
Unternehmensnachfolge
Als Unternehmer stehen Sie häufig vor der Frage: Wie geht es langfristig weiter? Wer wird das Unternehmen nach mir führen? Wie lange möchte ich noch selbständig sein? Wie beteilige ich die nächste Generation?
Wir unterstützen Sie bei der Nachfolgeplanung, indem wir ein Konzept erarbeiten, das Ihre Wünsche umsetzt. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf und erarbeiten mit Ihnen und Ihren Angehörigen Lösungen zur Absicherung der übergebenden Generation und stufenweisen Beteiligung der jüngeren Generation. Dies auch vor ertrags- und schenkungssteuerlichem Hintergrund. Wir berücksichtigen auch andere steuerliche Aspekte und erstellen entsprechende Verträge oder testamentarische Bestimmungen, um Ihre Wünsche umzusetzen.
Wenn keine Nachfolger in der Familie vorhanden sind, erarbeiten wir ein Konzept zur entgeltlichen Beteiligung von Mitarbeitern oder externen Erwerbern.
Steuerberatung
- Berücksichtigung ertrag- und schenkungsteuerlicher Rahmenbedingungen
- Berücksichtigung der ertragsteuerlichen Ausgangslage; z. B. Betriebsaufspaltung und Vermeidung von Realisationstatbeständen, wenn keine Liquidität tatsächlich fließt
- Steuerbelastungsvergleiche bei der Nachfolgeplanung
Wirtschaftsprüfung
- Unternehmensbewertung als Berater oder Gutachter
- Erstellung oder Prüfung von Zwischenabschlüssen
- Betriebswirtschaftliche Beratung und Analysen
Rechtsberatung
- Entwicklung und Anpassung von Vertragsentwürfen; inklusive Schenkungsverträgen, Testamenten, Vorsorge- und Betreuungsvollmachten sowie Patientenverfügungen
- Verstetigung fragiler Strukturen, wie z. B. Sonderbetriebsvermögen oder Betriebsaufspaltungen zur Vermeidung von ungewollten Realisationstatbeständen
M&A Transaktionen
Der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens erfordert Beratungsleistungen aus den Zweigen Steuer und Recht, sowie oftmals auch eines Wirtschaftsprüfers. Dies beginnt mit strategischen Überlegungen und der Prüfung betriebswirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen (Due Diligence). Wichtige rechtliche und steuerliche Aspekte müssen klar dargestellt sein, wirtschaftliche Risiken müssen verhandelt und rechtlich zutreffend in den Verträgen verarbeitet werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass schnell Fehler auftreten können, wenn die Ergebnisse der Due Diligence oder vorherigen wirtschaftlichen Verhandlungen nicht eindeutig vertraglich abgebildet werden.
Steuerberatung
- Begleitung Tax Due Diligence (Prüfungen auf steuerliche Risiken)
- Kaufpreisallokation zur Schaffung klarer Strukturen für Aktivierungen und Abschreibungen im Handels- und Steuerrecht
Wirtschaftsprüfung
- Prüfung von Unternehmensmemoranden und Unternehmensplanungen, die zur Kaufpreisfindung dienen
- Prüfung von Jahres- und Zwischenabschlüssen
- Bewertung von Unternehmen, Unternehmensteilbetrieben und Beteiligung
Rechtsberatung
- Begleitung Legal Due Diligence (Prüfungen auf rechtliche Risiken)
- Entwicklung und Anpassung aller erforderlichen Vertragsentwürfe; sowohl für die Praxen von Freiberuflern, als auch für umfangreiche Unternehmenstransaktionen
- Entwicklung von Verträgen für Strukturveränderungen in Unternehmen (Verschmelzungen, Ausgliederungen, Spaltungen, Realteilungen, Einbringungen und Rechtsformwechseln)
Sanierungsberatung
Unternehmen in der Krise benötigen ein breites Spektrum an Beratungsleistungen. Zum einen geht es darum, das Unternehmen neu aufzustellen und aus der Krise zu manövrieren. Dafür ist exaktes und stets aktuelles Zahlenmaterial erforderlich, um Abweichungen der IST-Zahlen von den Planzahlen sofort erkennen zu können und einzugreifen. Daneben ist regelmäßig eine neue Finanzierung, Prolongation oder ein Schuldenschnitt mit Banken zu verhandeln. Weiterhin sind vielmals einzelne Gläubiger oder auch Gesellschafter bereit, das Unternehmen in der Krise durch Stundungen, Rangrücktritte oder Verzichte zu stabilisieren. Um Steuern durch Sanierungsmaßnahmen zu vermeiden, sind die steuerlichen Konsequenzen im Vorfeld zu klären.
Steuerberatung
- Vermeidung von Realisationstatbeständen in der Sanierungsphase; z. B. Gläubigerverzichte, Rangrücktritte
- Vermeidung des Untergangs von steuerlichen Verlustverträgen
- Vermeidung der Aufdeckung von stillen Reserven bei Umstrukturierungen
Wirtschaftsprüfung
- Prüferische Durchsichten von Ertrags- und Liquiditätsplänen
- Erstellung von Sanierungskonzepten
- Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen
Rechtsberatung
- Begleitung von Verträgen zur Neu-/ Umfinanzierung
- Begleitung von sanierenden Transaktionen
- Führung von Verhandlungen; z. B. für Stundungen, Teilverzichte, Ratenzahlungsplänen
- Anpassung der Struktur sowie Prüfung von Anfechtungs- und Haftungsrisiken
Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht ist ein Bereich, in dem wir als Steuerberater, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht den Überblick bewahren. Eine rein steuerliche Würdigung, ohne Berücksichtigung von strafrechtlichen Erwägungen zum Vorsatz ist ebenso wenig zielführend, wie eine rein juristische Argumentation, ohne zu wissen, ob die von der Finanzverwaltung behauptete Steuerschuld tatsächlich besteht. Dank unserer fachübergreifenden Ausrichtung beherrschen wir sowohl das materielle Steuerrecht als auch das Steuerstrafrecht und können Ihnen im Falle eines Steuerstrafverfahrens optimal zur Seite stehen.
Steuerberatung
- Gutachten zu steuerrechtlichen Fragen
- Beratung bei Nacherklärungen / Selbstanzeigen
- Konzepte und Richtlinien zur Aufdeckung steuerstrafrechtlicher Risiken im Unternehmen
Rechtsberatung
- Gutachten zu strafrechtlichen Fragen
- Steuerstrafverteidigung
- Strafrechtliche Präventivberatung
- Verständigungen in laufenden Steuerstrafverfahren
- Rechtsmittel gegen Durchsuchung, Beschlagnahme, Arrest und Verfall