INTERDISZIPLINÄRE LEISTUNGEN

Unsere Stärke liegt in der engen Verzahnung unserer Erfahrungen und Kompetenzen in der steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Beratung unserer Mandanten.

Aus der Bearbeitung der klassischen Aufgaben ergeben sich vielmehr Erkenntnisse über Schwachstellen und Potenziale, die nur durch unseren ganzheitlichen Ansatz identifiziert und somit auch einer Lösung zugeführt werden können.

Dabei bedienen wir uns der vielseitigen Qualifikationen in unserer Kanzlei und finden für unsere Mandanten die optimalen Lösungen. Viele verschiedene Themenfelder werden durch die interdisziplinäre Ausrichtung unserer Kanzlei abgedeckt. Oftmals müssen komplexe Sachverhalte analysiert und Problemstellungen gelöst bzw. gestaltet werden, bei deren Lösung eine einfache Qualifikation als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt an ihre Grenzen stößt.

Unsere Erfahrung und die hohe Mandantenzufriedenheit haben gezeigt, dass erfolgreiche Beratung und Gestaltung auf der guten Zusammenarbeit von Berufsträgern aus unterschiedlichen Rechtsgebieten und Doppelqualifizierung beruht.

Einige dieser Themen möchten wir exemplarisch vorstellen und einen Überblick über das Zusammenspiel unserer einzelnen Kompetenzen geben.

Gründungsberatung


Welche Rechtsform ist die richtige für mein Geschäft? Welche steuerliche Konsequenz hat die Rechtsform für mich und ggf. für neue Gesellschafter? Brauche ich eine Haftungsbeschränkung? Muss ich jetzt schon im Gesellschaftsvertrag differenzierte Regelungen aufnehmen, auch wenn weitere Gesellschafter erst später einsteigen? Welche Kosten sind mit einer Gesellschaft verbunden? Welche Art der Finanzierung ist für mich die passende? Wieviel Startkapital benötige ich? Bekomme ich hierfür ein Darlehen und wie muss ich mich gegenüber einer Bank mit welchen Unterlagen präsentieren? Muss ich mich neben dem Finanzamt noch bei anderen Behörden melden und wenn ja, was ist zu tun?

Diese Fragen sind längst nicht abschließend. Klar wird jedoch sofort, dass im Rahmen einer Gründung wirtschaftliche, steuerliche und auch rechtliche Fragen aufgeworfen werden, die wir alle aus einer Hand beantworten können. Neben dieser Tätigkeit stehen wir selbstverständlich auch für die Entwicklung Ihres Businessplans und für Gespräche mit Ihrer Hausbank zur Verfügung. In unserem Netzwerk haben wir auch Notare, so dass die individuellen Entwürfe dort oder bei Ihrem Hausnotar leicht umgesetzt werden können.

Gerade im Rahmen der Gründungsberatung wird u.E. sehr deutlich, was der interdisziplinäre Beratungsansatz in der Praxis bedeutet.

Unternehmensnachfolge


Unternehmer stehen häufig vor der Frage: Wie geht es langfristig weiter? Wer wird das Unternehmen nach mir führen? Wie lange möchte ich noch selbständig sein? Wie beteilige ich die nächste Generation?

Bei der Nachfolgegestaltung unterstützen wir Sie in der Erarbeitung eines Konzeptes, was zunächst nur Ihre Wünsche in Bezug auf die rechtliche Absicherung umsetzen soll. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf und werden mit Ihnen und Ihren Angehörigen ein Konzept erarbeiten. Absicherung der übergebenden Generation, stufenweise operative Beteiligung der jüngeren Generation, Bildung von Familien Pools, Vermögensverwaltungsgesellschaften zur Strukturierung des Übergangs vor ertrags- und schenkungsteuerlichen Hintergrund. Neben der wirtschaftlicher Ebene, auch auf privater Ebene (z. B. Vorsorgevollmachten). Sodann kann aus steuerlicher Perspektive zum einen die Belastung mit Schenkung- oder Erbschaftsteuer prognostiziert werden (entweder grob oder als Vorstufe einer Schenkungsteuererklärung). Auch die Bewertung von Unternehmensvermögen und die Struktur desselben sind für die Berücksichtigung steuerlicher Aspekte und für die Ausgangslage der Vermögensstruktur relevant. Wenn das Konzept unter Berücksichtigung von allen steuerlichen Aspekten abgestimmt ist, können wir Ihnen die entsprechenden Verträge oder testamentarischen Bestimmungen vorbereiten, so dass Ihre Wünsche hierdurch dann umgesetzt werden können.

Bestehen Sonderkonstellationen oder sind keine Nachfolger in der Familie vorhanden, kann auch ein Konzept zur entgeltlicher Beteiligung von Mitarbeitern oder externen Dritten erarbeitet und umgesetzt werden (siehe auch M&A Transaktionen).

M&A Transaktionen


Der Kauf und Verkauf eines Unternehmens beinhaltet viele verschiedene Facetten, die eine interdisziplinäre Beratung zwingend erfordern. Der Unternehmenskauf beginnt nicht erst mit der Entwicklung der erforderlichen Verträge, sondern mit strategischen Überlegungen, wer beispielsweise die richtige Käufergruppe und welcher Kaufpreisrahmen realistisch ist. In Abhängigkeit davon, ob die Erwerber- oder Verkäuferseite beraten wird, müssen entweder wesentliche betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen geprüft oder für eine solche Prüfung vorbereitet werden (sog. Due Diligence Prüfung).

Tauchen während dieser Prüfungsprozesse Risiken auf, können diese direkt kaufpreisrelevant werden oder sich in Garantien im Kaufvertrag niederschlagen. Daher ist es vorteilhaft, wenn Konstanz im Beraterteam besteht, so dass wirtschaftliche Risiken verhandelt und anschließend rechtlich zutreffend in den Entwürfen verarbeitet werden. Auch zentrale Weichenstellungen für steuerliche Aspekte müssen in den Entwürfen klar dargestellt sein (Kaufpreisallokation, umsatzsteuerliche Behandlung der Transaktion etc.)

Letztlich muss sichergestellt werden, dass alle Verhandlungsergebnisse in den Entwürfen zutreffend abgebildet werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die wirtschaftlichen Sachverhalte dem Juristen, der die Entwürfe entwickelt, in der gesamten Konsequenz bekannt sind. Unserer Erfahrung zur Folge, kann es hier schnell zu Fehlern kommen, wenn beispielsweise die Ergebnisse der Due Diligence oder der vorherigen wirtschaftlichen Verhandlungen z.B. mit dem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater nicht eindeutig vertraglich abgebildet werden.

Sanierungsberatung


Gerade Unternehmen in der Krise benötigen ein breites Spektrum an Beratungsleistungen. Zum einen geht es darum, das Unternehmen neu aufzustellen und aus der Krise zu manövrieren, was ein exaktes und stets aktuelles Zahlenmaterial erfordert, um Abweichungen der IST-Zahlen von den Planzahlen sofort erkennen zu können und Eingriffsmöglichkeiten frühzeitig nutzen zu können. Daneben ist regelmäßig eine neue Finanzierung erforderlich, so dass auch das Vertragswerk mit der Bank im Detail verhandelt und geprüft werden muss. Weiterhin sind vielmals einzelne Gläubiger oder auch Gesellschafter bereit, das Unternehmen in der Krise durch Stundungen, Rangrücktritte oder Verzichte zu stabilisieren. Die steuerlichen Konsequenzen der Sanierungsmaßnahmen müssen im Vorfeld exakt feststehen, damit nicht durch diese Steuern ausgelöst werden.

Steuerstrafrecht


Das Steuerstrafrecht ist ein Bereich, in dem wir als Steuerberater, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht ganzheitlich tätig werden. Hierbei müssen zwingend alle Bereiche exakt aufeinander abgestimmt werden. Eine rein steuerliche Diskussion, ohne Berücksichtigung von strafrechtlichen Erwägungen zum Vorsatz ist ebenso wenig zielführend, wie eine rein juristische Argumentation, ohne zu wissen, ob der von der Finanzverwaltung behauptete Steuernachzahlungsanspruch dem Grunde und der Höhe nach tatsächlich zutreffend ist. Entscheidungen der Finanzgerichte, die den Steueranspruch verneinen, obwohl der Steuerpflichtige bereits strafrechtlich verurteilt wurde, müssen unter allen Umständen vermieden werden. Auch gelten im Strafprozess ganz andere Anforderungen an Beweise, als beispielsweise im Schätzungsverfahren im Rahmen einer normalen Betriebsprüfung. Beide Systeme (materielles Steuerrecht und Steuerstrafrecht inklusive des jeweiligen Verfahrensrechts) müssen stets beherrscht und zutreffend angewandt werden.

Steuerberatung

  • Gutachten zu steuerrechtlichen Fragen
  • Beratung bei Nacherklärungen / Selbstanzeigen
  • Konzepte und Richtlinien zur Aufdeckung steuerstrafrechtlicher Risiken im Unternehmen



Rechtsberatung

  • Gutachten zu strafrechtlichen Fragen
  • Steuerstrafverteidigung
  • Strafrechtliche Präventivberatung
  • Verständigungen in laufenden Steuerstrafverfahren
  • Rechtsmittel gegen Durchsuchung, Beschlagnahme, Arrest und Verfall