Lohnsteuerliche Behandlung des 9-Euro-Tickets
27. Juli 2022Rechtsstreit um die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe in NRW
19. September 2022Nordrhein-Westfalen fördert Eigenheime durch Entlastung von im Ländervergleich höchster Grunderwerbsteuer.
Den Zuschuss in Höhe von 2 % des Kaufpreises, gedeckelt auf 10.000 Euro, können alle natürlichen Personen beantragen, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie erworben haben oder noch erwerben werden.
Voraussetzungen sind:
- Natürliche Person
- im Jahr 2022 notariell beurkundeter Kaufvertrag bzw. der erlassener Zuschlagsbeschluss.
- Immobilie / Bauland in NRW
- Selbstnutzung als Hauptwohnsitz spätestens innerhalb von 3 Jahren ab Antragsstellung (somit auch bei Neubau oder einer vor Einzug notwendigen Sanierung)
Das Antragsportal wird ab dem 30. August.2022 bei der NRW.Bank freigeschaltet unter:
https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/zuschuss-wohneigentum/
Auf der Seite finden sich ebenfalls weitere, nützliche Informationen zu dem Förderprogramm.