Modernisierung des Personengesellschaftsrechts und das Grunderwerbsteuerrecht – ggf. Handlungsbedarf bis 31.12.2023
14. November 2023Hinweisgeberschutzgesetz – Meldestellen für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern verpflichtend!
5. Januar 2024Die Kritik aus der Praxis wurde inzwischen doch erhört. Im November entschied der Bundestag, in den Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz eine Änderung des GrEStG mit aufzunehmen, nach welcher das Vermögen rechtsfähiger Personengesellschaften weiterhin als Gesamthandsvermögen gelte (Bundestag Drucksache 20/9341 vom 15.11.2023, S. 148). Dies sollte die Sicherung von grunderwerbsteuerneutralen Übertragungen zwischen Gesellschaftern und Personengesellschaften sowie zwischen Personengesellschaften mit gleichem Gesellschafterbestand sichern, welche ansonsten (ungewollt!) weggefallen wäre.
Dieser Gesetzesentwurf scheiterte (aufgrund anderer Regelungen) jedoch an der notwendigen Zustimmung des Bundesrates, sodass die erhoffte Anpassung des GrEStG ungewiss blieb.
Da eine zeitnahe Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes weiterhin nicht zu erwarten ist, hat die Bundesregierung die geplante Änderung des GrEStG in der vergangenen Woche nunmehr in den Entwurf zum Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen. Nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag hat am 15.12.2023 dann auch der Bundesrat zugestimmt.
Damit steht endlich (!) fest, dass noch bis (mindestens) zum 31.12.2026, also für weitere 3 Jahre, die Übertragung von Immobilien auf Personengesellschaften grunderwerbsteuerneutral möglich bleibt.
Im Übrigen gibt die Bundesregierung an, weitere Anpassungen des Grunderwerbsteuergesetzes zu prüfen. Es bleibt also zu hoffen, dass im Zuge einer umfassenden Reform des GrEStG entsprechende Immobilienübertragungen der Grunderwerbsteuer weiterhin nicht unterfallen. Sollte eine solche Änderung von der aktuellen Bundesregierung in Angriff genommen werden, ist damit wohl in 2024, spätestens im ersten Halbjahr 2025 zu rechnen, da spätestens im Oktober 2025 der nächste Bundestag gewählt wird.