
Erleichterungen für private Ukraine-Hilfe in steuerlicher Hinsicht
30. März 2022
BGB-Update 2022 – Anpassungsbedarf für AGB und Vertragsmuster
24. Mai 2022Durch die Vielzahl an neuen und zusätzlichen Aufgaben, die auf unsere Branche in den letzten zwei Jahren (u.a. Coronakrise) übertragen wurden, ist vieles aus dem alltäglichen Geschäft liegen geblieben.
Die Bundesregierung will jetzt darauf reagieren und die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen neu regeln. Dies schafft etwas Luft und auch Planungssicherheit für die nächsten Jahre.
Neue (geplante) Abgabefristen für beratene Steuerpflichtige:
2020 31.08.2022
2021 31.08.2023
2022 31.07.2024
2023 31.05.2025
2024 30.04.2026
Aktuell liegt der Entwurf des Vierten Corona-Steuerhilfegesetz der Bundesregierung vor (https://dserver.bundestag.de/btd/20/019/2001906.pdf).
Dieser umfasst auch weitere Verlängerungen von Fristen und Regelungen (u.a. steuerliche Investitionsfristen für Reinvestitionen; Home-Office-Pauschale, erweiterte Verlustverrechnung).
Wir behalten weiterhin alle Fristen und Termine für Sie im Blick!