Instagram, YouTube, Facebook – in diesen und anderen sozialen Netzwerken sind Influencer allgegenwärtig. Viele Social-Media-Akteure starten ihre Tätigkeit als Hobby, doch spätestens wenn Einnahmen erwirtschaftet werden, stellt sich die Frage, ob diese dem Finanzamt angezeigt und versteuert werden müssen.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat zu dieser Frage eine anschauliche Übersicht erstellt, die Influencern eine Einordnung ihrer Tätigkeit ermöglichen soll (https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Zielgruppen/Influencer/).
Insbesondere werden dargestellt
Das Landesamt fasst zutreffend zusammen: „Ganz schön komplex.“
Auch der Feststellung „Sollten Sie unsicher sein oder Fragen haben […] wenden Sie sich an einen Steuerberater.“ pflichten wir bei.