Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine
13. Oktober 2022Inflationsausgleichsprämie
20. Oktober 2022Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich mit dem Bundesfinanzministerium darauf verständigt, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung einmalig um 3 Monate zu verlängern. Bürgerinnen und Bürger haben nun bis zum 31.01.2023 Zeit, ihre Grundsteuererklärung einzureichen. Das soll Steuerpflichtige sowie Finanzämter entlasten und den erfolgreichen Abschluss der Grundsteuerreform sichern.
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Bei Fragen zur Grundsteuererklärung sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.