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21. September 2020Außerordentliche Wirtschaftshilfe – Novemberhilfe – Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden Euro
4. November 2020Die BAFA fördert mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ Beratungen von Jung- und Bestandsunternehmen mit einem Zuschuss zu den Kosten von bis zu 90%. Gefördert werden Kosten für Beratung in allgemeinen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie speziellen Fragen bei strukturellen Ungleichheiten. Die wesentlichen Informationen haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.
1. Wer ist antragsberechtigt?
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- Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt tätig sind (Jungunternehmen),
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen),
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten).
Dagegen nicht antragsberechtigt sind:
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- Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
- Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
2. Was wird gefördert? (exemplarisch, Auflistung nicht abschließend)
Allgemeine Beratung:
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- Wirtschaftliche Beratung: Fragen zur Verbesserung der Unternehmenskonzeption oder Einführung und Anpassung eines Qualitätssicherungsmanagements,
- Finanzielle Beratung: Liquiditätsplanung, Feststellung des Finanzierungsbedarfs und Entwicklung einer Finanzierungsstrategie,
- Personelle Beratung: Fragen zur Mitarbeiterbeteiligung, Personalkosten und Entlohnung,
- Organisatorische Beratung: Umstrukturierung und unternehmerische Ausrichtung.
Es werden zudem diverse spezielle Fragestellung zur Beratung von Unternehmen in Schwierigkeiten, Beratung von Unternehmerinnen oder Unternehmern/innen mit Migrationshintergrund uvm. gefördert.
3. Wie hoch ist der Zuschuss zu den Beratungskosten?
Die Förderung für Unternehmen mit Sitz in NRW (und in anderen alten Bundesländern) beträgt jeweils:
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- 90% für Unternehmen in Schwierigkeiten, jedoch max. € 2.700,00,
- 50% für junge Unternehmen, max. € 2.000,00,
- 50% für Bestandsunternehmen, max. € 1.500,00.
Für neue Bundesländer gilt eine abweichende Förderquote.
BZG ist als qualifizierter Berater bei der BAFA gelistet und wir stehen Ihnen gerne für Fragen zu Förderungsmöglichkeiten, -bedingungen und der Antragstellung zur Verfügung.