„Förderung unternehmerischen Know-Hows“ – das BAFA Förderprogramm
21. September 2020Mit geringem Aufwand Steuern sparen? – Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Voraus zahlen
15. Dezember 2020Mit der aktuellen Pressemitteilung hat die Bundesregierung Unterstützung – außerordentliche Wirtschaftshilfe – Novemberhilfe – für Selbstständige, Unternehmen, Vereine und Einrichtungen, die vom zweiten Lockdown betroffen sind, zugesagt. Die wesentlichen Eckpunkte haben wir in Folgenden für Sie zusammenstellt.
- Unterstützung für Selbstständige, Unternehmen, Betriebe, Vereine und Einrichtungen,
- deren Betrieb / Geschäft aufgrund von staatlichen Anordnung untersagt wird oder bereits untersagt ist,
- die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschaleausbezahlt,
- der Erstattungsbetrag wird für direkt betroffeneUnternehmen 75% der durchschnittlichen, wöchentlichen Vorjahresumsätze (November 2019) ausmachen, dabei werden die Fixkosten pauschalisiert,
- indirekt betroffeneUnternehmen sind antragsberechtigt, wenn sie min. 80% der Umsätze mit direkt von der Schließung betroffenen Unternehmen erzielen,
- verbundeneUnternehmen können den Antrag ebenfalls stellen, wenn mehr als 80% des Gesamtumsatzes des Verbundes auf direkt oder indirekt betroffene verbundene Unternehmen entfällt,
- Soloselbstständigekönnen alternativ als Vergleichsmaßstab den durchschnittlichen Wochenumsatz aus 2019 zugrunde legen,
- jungeUnternehmen, die nach dem 31. Oktober 2019 gegründet wurden, können die Umsätze von Oktober 2020 oder den durchschnittlichen Wochenumsatz seit der Gründung als Vergleichsmaßstab berücksichtigen,
- die Förderung wird mit weiteren Maßnahmen, wie Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe II, die für den Förderzeitraum November gezahlt werden, verrechnet,
- es gelten Besonderheiten für den Außer-Haus-Verkauf in der Gastronomie,
- die Beantragung wird über die IT-Plattform der Überbrückungshilfen durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfung und Rechtsanwälte (prüfende Dritte) möglich sein,
- Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000,00 Euro Förderung beantragen, können den Antrag ohne einen prüfenden Dritten stellen.
Zudem wird eine weitere Hilfe in Form von KfW-Schnellkrediten von bis zu 300.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung gestellt. Eine Kreditrisikoprüfung findet nicht statt. Der Bund übernimmt hierfür vollständig das Risiko. Weitere Informationen finden Sie unter: https://corona.kfw.de/.
Des Weiteren wurde die Überbrückungshilfe für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 verlängert – Überbrückungshilfe III. Die Konditionen sollen ebenfalls verbessert werden.
Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zu Förderungsmöglichkeiten, -bedingungen und der Antragstellung zur Verfügung.
Ihr BZG Team
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010