Corona-Pandemie – Reaktionsmöglichkeiten auf die Krise
16. März 2020Corona Soforthilfe für Selbständige und Unternehmen
24. März 2020Nach langer Zeit des Wartens hat die Bundesregierung kürzlich den Fragen- und Antwortenkatalog zu den Förderbedingungen der Anschaffung von reinen Batterieelektro- sowie Brennstoffzellenfahrzeugen und Plug-In-Hybriden aktualisiert.
Bereits in 2019 hat die Bundesregierung beschlossen, die Förderung besagter Autotypen nicht nur zu verlängern, sondern auch zu erhöhen. Bis zu € 6.000,00 Förderung werden für eine zwischen dem 5. November 2019 und bis zum 31. Dezember 2025 erfolgte Zulassung der Fahrzeuge gewährt.
Über die oben genannte einmalige Förderung der Neuzulassung hinaus bestehen auch diverse steuerliche Vorteile. So führt z.B. eine Änderung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG dazu, dass sich der unter der sog. 1%-Regel bekannte zu versteuernde private Nutzungsvorteil für Dienstwagen auf nur noch 0,25% reduziert, wenn es sich bei dem Dienstwagen um ein bestimmtes Elektrofahrzeug handelt.
Gerne beraten wir Sie zu diesen und weiteren Steuervorteilen. Sprechen Sie uns an.